Leistungen
Der Kostenvoranschlag ist sozusagen die „kleine Variante“ des KFZ-Gutachtens. Er ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber nicht ansatzweise die Präzision eines echten Schadensgutachtens. Somit bringt er für den Fahrzeughalter den Nachteil mit, die Schadenhöhe allenfalls grob eingrenzen, aber nicht detailliert benennen zu können.
11 Vorteile des Kurzgutachtens
*Nennung der Stundenverrechnungssätze*Nennung der Ersatzteilpreise*Bildliche Dokumentation des gesamtzustandes des Fahrzeugs*Bildliche Dokumentation der Schäden*Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs*Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten*Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden*Ermitteln der Wertminderung*Ermitteln des Nutzungsausfalls*Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs*Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten
*Weshalb benötigt man nach einem Unfall einen Kfz-Sachverständigen?
*Das Gutachten eines qualifizierten KFZ-Sachverständigen dient der Beweissicherung, im Falle eines späteren Streits über den Unfallhergang. Das KFZ-Schadengutachten enthält, neben der Reparaturkalkulation, Angaben zum Fahrzeug, Schadenhergang, Reparaturweg sowie zu sämtlichen schadenrelevanten Werten. Der KFZ-Sachverständige ermittelt zusätzlich zu den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und gegebenenfalls den Restwert. Das Gutachten ist die Grundlage der Höhe des Sachschadens, insbesondere auch bei fiktiver Abrechnung. Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Aus diesem Grund werden die Kosten für das Sachverständigengutachten durch den Unfallverursacher getragen. Unser Sachverständigenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Lackschichtenmessung Bei der Lackschichtendickenmessung überprüfen wir, ob ein Fahrzeug noch den Originallack trägt oder ob nachgebessert wurde. Dadurch können ausgebesserte Altschäden, die auf den ersten Blick nicht unbedingt sichtbar sind, erkannt werden. Auch kann geprüft werden, ob Reparaturen ordnungsgemäß ausgeführt wurden, sprich, ob defekte Teile tatsächlich ausgetauscht oder nur lackiert wurden. Diese Tatsache ist für die Wertermittlung von Kraftfahrzeugen bei Unfallschäden bzw. für die Bewertung von Automobilen und Oldtimern jeder Art von Bedeutung. Sollten Sie Zweifel daran haben, dass Ihr Auto tatsächlich unfallfrei ist, wenden Sie sich an uns, wir erstellen Ihnen eine Lackschichtdickenmessung für 59,- € inkl. MwSt..
Wie funktioniert die Lackschichtdickenmessung?
Zur Prüfung des Vorhandenseins von Vorschäden macht man sich die Tatsache zu nutzen, dass der Lack aus verschiedenen Schichten aufgebaut ist, die in aller Regel gleichartig sind. Jede Schicht besteht dabei aus einem unterschiedlichen Material, welches teilweise bei Temperaturen von 150° und mehr eingebrannt wird. Lackdickenmessung bei versteckten Unfallschädebn Lackdickenmessung bei versteckten Unfallschäden Dies geschieht in Lackierstrassen durch Roboter. Durch dieses Vorgehen erreicht man eine Lackschichtendicke von lediglich 80-160 μm, wobei die Lackschicht an senkrechten Flächen geringer ist als an waagrechten Flächen (80-120 μm vs. 80-160 μm). Bei der manuellen Lackierung von beschädigten Karosserieteilen hingegen ist es nicht möglich, eine solch geringe Lackschichtendicke zu erreichen: Unebenheiten müssen ausgebessert bzw. aufgefüllt werden, die Lackierung erfolgt manuell. Dies führt zu einer dickeren Lackschicht (mind. 200 μm). Allerdings kann eine einwandfreie Reparaturlackierung trotz der damit einhergehenden dickeren Lackschicht mit bloßem Auge nicht zweifellos erfasst werden. Hierfür nutzt der Fachmann ein Lackschichtdickenmessgerät. Je nachdem, welches Material für die Karosserie verwendet wurde ( Eisenmetalle bzw. Nichteisenmetalle), erfolgt die Messung mit einem Elektromagneten bzw. mittels Wirbelstromverfahren. Zunächst werden an mehreren Regionen der Fahrzeugkarosserie Kontrollwerte gemessen, und zwar sowohl an senkrechten als auch an waagrechten Flächen. Diese werden dann mit den erhobenen Werten an der (mutmaßlich) beschädigten Stelle verglichen. Durch dieses Vorgehen wird also die sichere Erkennung von reparierten Vorschäden ermöglicht. Rechtlich gesehen ist ein Wiederverkäufer sogar dazu verpflichtet die Unfallfreiheit eines Fahrzeuges mittels einer Lachschichtdickenmessung zu belegen.
1. Werkstatt des Vertrauens Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, eine so genannte Vertrauens- oder Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen.
2. Kfz-Sachverständiger des Vertrauens Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind grundsätzlich erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
3. Rechtsanwalt Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen
4. Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen/Nutzungsausfall Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
5. Umfang des Schadens Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
6. Merkantile Wertminderung Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.
7. Abrechnung auf Gutachtenbasis Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z. B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen). Liegen die Reparaturkosten jedoch höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert muss der Versicherer nur den geringeren Betrag zahlen, falls tatsächlich nicht repariert wird. Ein Gutachten sollte daher in jedem Fall beauftragt werden
8. Mietwagen Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
9. Achtung Schadenmanagement Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
10. Schutz des Versicherers des Unfallverursachers Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
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